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Jugendschutz

Der Schutz unserer Jugend ist uns auch bei unserem Bezirksmusikfest wichtig. 

Selbstverständlich halten wir uns aus diesem Grund an das Vorarlberger Kinder- und Jugendschutzgesetz.

Einlasskontrollen

An allen 3 Tagen werden Alterskontrollen durchgeführt und dem Alter entsprechend farbllich unterschiedliche Kontrollbänder verteilt. Der Zugang zur Bar ist nur ab 18 Jahren mit einem gültigen Kontrollband möglich. Deutlich alkoholisierten Jugendlichen wird der Eintritt zum Fest verwehrt. 

Hinweise auf Jugendschutz

Sowohl beim Eingang, als auch im Festzelt, in der Weinlaube und in der Bar wird mittels Jugendschutzplakaten auf die Jugendschutzbestimmungen hingewiesen. 

Jugendliche unter 16 Jahren 

erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Alkohol enthalten. Es ist auch nicht gestattet in der Öffentlichkeit selbst mitgebrachte Getränke und Lebensmittel mit Alkohol zu konsumieren.

 

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die gebrannten Alkohol enthalten, z.B. Schnaps, Eristoff etc. Es ist euch auch nicht gestattet selbst mitgebrachte Getränke und Lebensmittel mit gebrannten Alkohol zu konsumieren. Alkoholhaltige Getränke wie Bier und Wein sind – in Maßen konsumiert – erlaubt.

Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird durch einen Jugendschutzbeauftragten sichergestellt. 

Weitere Infos zu den Jugendschutzbestimmungen sind unter folgendem Link abrufbar.

jugendschutz

Quelle: aha.or.at/jugendschutz-und-rechte

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